Betriebsanweisung

Arbeitsanweisung für Beschäftigte

Umgang mit Gefahrstoffen

 

Diese Tipps helfen Beschäftigten, sicherer mit Gefahrstoffen umzugehen.

1. Beachten Sie die Betriebsanweisungen

Lesen Sie die jeweils für Ihre Tätigkeit relevanten Betriebsanweisungen zu den von Ihnen verwendeten Stoffen und Gemischen. Sie informieren über:

·        Spezifische Gefahren für Mensch und Umwelt

·        Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Umgang mit dem Gefahrstoff

·        Verhalten im Gefahrfall

·        Erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen

·        Sachgerechte Entsorgung

2. Beachten Sie die Kennzeichnung auf Verpackung und Gebinde

Wichtige Informationen über den gelieferten Gefahrstoff erhalten Sie über die Kennzeichnung auf der Verpackung und dem Gebinde. Es müssen folgende Angaben deutlich lesbar und unverwischbar angebracht sein:

·        Name und Identifikationsnummer bei Stoffen; bei Gemischen Handelsname und Bezeichnung des Gemisches sowie der Einstufung relevanter Inhaltsstoffe

·        Chemische Bezeichnung des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Stoffe,
die in dem Gemisch enthalten sind

·        Gefahrenpiktogramme und Signalwort (z.B. „Achtung“ oder „Gefahr“)

·        Gefahrenhinweise (H-Sätze)

·        Sicherheitshinweise (P-Sätze)

·        Name, Adresse und Telefonnummer des Herstellers beziehungsweise Vertreibers

·        Nenn- oder Füllmenge des Inhaltes bei für jedermann erhältlichen Gemischen oder Stoffen

·        Weitere Angaben bei besonderen, zum Beispiel krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (KMR-Stoffe*)

 

3. Machen Sie sich mit der Bedeutung der Gefahrenpiktogramme vertraut

Sie sollten die Bedeutung der Gefahrenpiktogramme kennen, damit Sie die Gefährdungen der Stoffe erkennen können.

Gefahrenpiktogramme und wesentliche Gefährlichkeitsmerkmale

 

giftig/sehr giftig

akut toxisch (obere Kategorie)

 

reizend, sensibilisierend

akut toxisch (untere Kategorie)

 

k-m-r*, sensibilisierend

STOT** (obere Kategorie)

 

ätzend, reizend, korrosiv***

 

leicht-/hochentzündbar

 

oxidierend

 

explosiv

 

Gase unter Druck

 

gewässergefährdend

Anmerkungen:

* =

 

** =

*** =

krebserzeugend – mutagen – reproduktionstoxisch

(krebserzeugend – erbgutschädigend – fortpflanzungsgefährdend)

STOT: Spezifische Zielorgan-Toxizität

Korrosion hervorrufend, zernagend, zerfressend, die Oberfläche chemisch angreifend

Hinweis:

Gefahrstoffe, die mit dem Blauen Engel, dem sogenannten Blauen Umweltengel, ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Arbeitsstoffe ohne Umweltzeichen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Stoffe für die Gesundheit gefahrlos sind. Mit dem Umweltzeichen wird keine vollständige Unbedenklichkeit gefährlicher Arbeitsstoffe bescheinigt.

           

 

Wegen der zweijährigen Abverkaufsfrist können Stoffe mit der alten Kennzeichnung noch
bis 1. Juni 2017
in den Betrieb gelangen:

 

4.  Nehmen Sie die Schutzmaßnahmen ernst

Da die Gefahrstoffe Ihre Gesundheit teilweise erheblich gefährden können, sind die geforderten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Benutzen Sie Ihre Persönliche Schutzausrüstung (PSA), zum Beispiel Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz, die für den Umgang mit dem entsprechenden Stoff notwendig sind. Halten Sie sich auch an die übrigen Schutzmaßnahmen, wie Lüften oder Absaugen von Gasen und Dämpfen oder Rauchverbote.

5.  Achten Sie auf Regelungen bei der Lagerung und Aufbewahrung

·        Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelbehälter (Konservendosen, Marmeladengläser oder Getränkeflaschen) füllen. Die Gefahr einer Verwechslung ist in diesen Behältern besonders groß.

·        Gefahrstoffe von Lebensmitteln trennen – Gefahrstoffe können auch über Ihre Lebensmittel oder Zigaretten in Ihren Körper gelangen. Essen, trinken und rauchen Sie deswegen nicht während der Arbeit mit Gefahrstoffen. Bewahren Sie auch keine Lebensmittel im Arbeitsbereich auf.

·        Zusammenlagerungsverbote beachten, zum Beispiel Gase nicht mit brennbaren Materialien lagern.

·        Gasflaschen nur ohne Armaturen, mit Schutzkappe und gegen Umfallen gesichert aufbewahren.

·        Nur maximalen Tagesbedarf an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz aufbewahren. Lagern Sie an Ihrer Arbeitsstelle nur die Menge an Stoffen, die Sie für den Fortgang Ihrer Arbeit tatsächlich benötigen.

 

6.  Schützen Sie Ihre Haut

Ihre Haut kann durch Gefahrstoffe, durch mechanische Einwirkungen und durch Krankheitserreger geschädigt werden. Einige Produkte wie Kleber, Reinigungsmittel, Zement oder PU-Schaum können zu Hauterkrankungen führen. Bei Arbeiten mit hautgefährdenden Stoffen (Kennzeichnung beachten) müssen Sie Ihre Haut besonders schützen. Zu den Hautschutzmaßnahmen gehören:

·        Hautschutz vor und während der Arbeit

·        Hautreinigung (schonend und dem Verschmutzungsgrad angemessen)

·        Hautpflege nach der Arbeit

Reinigen Sie auch vor Pausen und nach Arbeitsende Ihre Hände und Ihr Gesicht gründlich.

Die Aufstellung eines Hautschutzplans hilft bei der Umsetzung dieser Hautschutzmaßnahmen.

7. Unterweisen Sie neue Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen sollen

Unterweisungen dienen dazu, Beschäftigte auf die Gefahren hinzuweisen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, und ihnen die erforderlichen und einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu erläutern.
Die Unterweisungen müssen regelmäßig (nach Bedarf, spätestens nach einem Jahr) wiederholt und dokumentiert werden.

8.  Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen bei Jugendlichen,
     werdenden und stillenden Müttern

Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nur unter bestimmten, zum Beispiel im Mutterschutzgesetz oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegten Bedingungen, mit Gefahrstoffen beschäftigt werden.

 

Ort, Datum:

     

Verantwortliche Person: