Folgende Prinzipien, sind stets zu beachten:
Lenkungshinweis:
Boardmitglieder, NLL, SHEQ-B, Safety |
Ausdruck nur für den internen Gebrauch! Gültig ist nur die Online-Fassung! Ohne Unterschrift: Der Ausdruck dient nur der Information. Mit Unterschrift: Der Unterzeichner bestätigt die Gültigkeit des Ausdrucks und prüft sie regelmäßig. |
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(Funktion, Unterschrift, Datum) |
Inhalt
1 Ziel und Zweck.................................................................................................................................. 1
2 Anwendungsbereich.......................................................................................................................... 2
3 Verantwortlichkeiten........................................................................................................................... 2
4 Definitionen und Abkürzungen............................................................................................................ 2
5 Referenzdokumente........................................................................................................................... 2
6 Verfahrensweise................................................................................................................................ 2
6.1 Vorgehensschritte..................................................................................................................... 2
6.2 Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen.................................................................... 2
6.3 Verknüpfung mit OMS-Work Instructions.................................................................................... 3
6.4 Grundsätze Prävention.............................................................................................................. 3
6.5 Übersicht der GefB................................................................................................................... 4
6.6 Maßnahmen aus der GefB......................................................................................................... 5
6.7 Dokumentation......................................................................................................................... 5
7 Flussdiagramm................................................................................................................................. 5
8 Freigabe, Genehmigung und Änderungshistorie für das Dokument....................................................... 5
Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen die Gefährdungen der Arbeitsprozesse und der Arbeitsmittel ermittelt und beurteilt werden sowie die daraus sich ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden (ArbSchG, § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).
Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Bei gleichartigen Betriebsstätten, gleichen Arbeitsverfahren und gleichen Arbeitsplätzen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Dabei sind u.a. Gefährdungen zu berücksichtigen, die durch
Die Einheitlichkeit der Gefährdungsbeurteilung bei DSC und die Übereinstimmung mit dem Standard ist durch die Verwendung der Formblätter (siehe Pkt. Dokumentation) sichergestellt.
Der Anwendungsbereich umfasst alle DCS G&A Units
Der NL-Leiter, bzw. Leiter einer OrgE ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen in den Niederlassungen, in der OrgE verantwortlich.
Der Vorgesetze hat:
Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) erfolgt die Beratung /Unterstützung des Vorgesetzten.
BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung
FASi = Sicherheitsfachkraft
GefB = Gefährdungsbeurteilung
Maqsima = DSC-Tool zum Management der Betreiberpflichten
OMS = Operations Management System
Die Gefährdungsbeurteilung wird in 2 Schritten durchgeführt.
Safety stellt Musterbeispiele für Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung, die diese dann individuell übernehmen/anpassen können. Die FASi unterstützt die verantwortlichen Vorgesetzten bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Beispiel Gefährdungsbeurteilung siehe Intranet unter Aufzeichnungen der NL
Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen:
Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Berücksichtigen Sie alle voraussehbaren Arbeitsabläufe, z.B. gehören dazu auch Ereignisse und Aufgaben, die außerhalb der "normalen" Betriebsbedingungen stattfinden, wie zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten, In- und Außerbetriebnahmen, Vorgehen bei Betriebsstörungen, das Reinigen, oder Nebentätigkeiten wie die Abfallbeseitigung. Im Rahmen vom Fremdfirmeneinsatz (Auftragnehmende Firmen).
Bei den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zur Minimierung der ermittelten Gefährdungen
ist eine Rangfolge einzuhalten.
Die Grundregel dafür lautet, entsprechende Gefährdungen zunächst durch technische Maßnahmen zu minimieren. Erst wenn dies nicht möglich ist, sind organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz gilt das sog. TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich):
„Gefahren sind direkt an der Quelle, d.h. mit technischen Maßnahmen (T) zu entschärfen (zu minimieren).
Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und schließlich personen-bezogene (P) Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – hinzukommen“.
Diese Rangfolge wird wie folgt angewandt:
Die ermittelten Gefährdungen unterliegen einer durchzuführenden Risikoeinschätzung, die im Ergebnis zu einer Risikobewertung führen. Kommt die Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass das bestehende Risiko nicht akzeptiert werden kann, muss die Gefährdung durch Maßnahmen vermindert werden, diese sind in den Tabellenblättern: Maßnahmen / Maßnahmenübersicht zu dokumentieren.
Für Niederlassungen und Bereiche, in denen bereits OMS-Work Instructions erstellt wurden, soll in der
Gefährdungsbeurteilung eine Verknüpfung und Verlinkung zu diesen erfolgen. Zu beachten ist dabei, dass OMS nur in den Warehouse-Bereichen der Niederlassungen eingeführt wird.
Je nach Gliederung der Gefährdungsbeurteilung sind in den Tabellenblättern „Standard GefB“ in den hinteren Spalten die entsprechenden OMS-Work
Instructions einzutragen sowie zu verlinken und mit Kreuz „x“ den Arbeitsschritten zuzuordnen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß neuer DGUV-Vorschrift 1 auch die Anzahl der
Sicherheitsbeauftragten zu dokumentieren.
Die DGUV-Vorschrift 1 legt die Vorgaben für die Aktualisierung der Anzahl unter
den folgenden Gegebenheiten fest:
Die Aktualisierung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten wird bei der DSC G&A in der
Gefährdungsbeurteilung, Register: Grundsätze Prävention aktualisiert und dokumentiert.
Zu den 5 o.g. Kriterien gibt es im Formblatt zur Gefährdungsbeurteilung weitere Erläuterungen.
In diesem Tabellenblatt der GefB werden außerdem: Anzahl Ersthelfer und Brandschutzbeauftragter ermittelt und dokumentiert.
Mutterschutzgesetz 2018
In diesem Tabellenblatt wird auch die Umsetzung der Aktualisierung des Mutterschutzgesetzes dokumentiert.
Beurteilung Phase 1:
Bis zum 01.01.2019 sind alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten entsprechend dem MuSchG zu überarbeiten und die neu eingepflegte Gefährdung Nr. 17 nach MuSchG (siehe Grundsätze Prävention) zu bewerten:
Nein - keine Gefährdungen vorhanden, somit keine Maßnahmen erforderlich
Ja - Maßnahmen sind erforderlich, Phase 2 à Punkt 1 bis 3 sind anzuwenden.
Bewertungskriterien der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung (neu ab 01.01.2018 unabhängig davon, ob derzeit ein Mann oder Frau die Tätigkeit ausübt und/oder eine werdende Mutter beschäftigt ist) sind:
Nachtarbeit
Ruhezeiten
Sonn- und Feiertagsarbeit
Alleinarbeit
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Physikalische Einwirkungen ( Lärm, Vibration, Strahlungen, …)
Arbeitsumgebungen ( Heben und Tragen, Lasthandhabung, beugen, strecken, ausrutschen,….)
Beurteilung Phase 2:
Anlassunabhängige…….
Persönliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, für den der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert wurde ist immer erforderlich.
Festlegung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist erforderlich, wenn in Phase 1 mit ja bewertet wurde:
1. Umgestaltung des ArbPl
2. Umsetzung auf geeigneten Platz
3. ggf. Beschäftigungsverbot
Beteiligung bei der Beurteilung von der betroffenen Beschäftigten ( neu: dieses ist Pflicht!!),
Betriebsarzt, FASi, Betriebsrat und Meldung an örtliche Behörde (mit der Vorlage von der örtlichen Behörde).
Information der Beschäftigten in den entsprechenden Arbeitsbereichen ist auch eine neue gesetzliche Forderung aus dem MuSchG.
In der Vorlage GefBeurt.xlsx ist ein Tabellenblatt: „Übersicht“ auszufüllen/ zu aktualisieren, in dieser Übersicht werden alle Arbeitsplätze, die in dieser GefB behandelt werden aufgelistet.
In der Vorlage GefBeurt.xlsx ist ein Tabellenblatt: „MaßnahmenÜbersicht“ zu erstellen und zu aktualisieren, in diesem Tabellenblatt sollen alle Maßnahmen für alle Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, entsprechend der Übersicht, aufgeführt und aktualisiert werden.
Optional kann zu jedem der Tabellenblätter: „Standard Gefb“ und „Ergänzung Gefb“ noch ein Tabellenblatt: „Maßnahmen Gefb“ erstellt und aktualisiert werden, die Eintragungen dieses Tabellenblattes sind in den Tabellenblättern: „MaßnahmenÜbersicht“ mit dem Vermerk auf den entsprechenden Arbeitsplatz zusammenzufassen.
Das Ergebnis der Gefährdungsermittlung (ausgefülltes Formblatt: D004FOGefbeurtlg.xls) wird unter Aufzeichnungen der NL ins Intranet hochgeladen bzw. "Neue NLen" auf/in Laufwerk "S" abgelegt.
In Maqsima wird der Termin für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Aktualisierung/neue Ausgabe 4: Horst Richter, Olaf Panke, Ottmar Stratmann |
Datum: 07.03.2018 |
Erstellt durch: Manager Safety / Ottmar Stratmann & Olaf Panke |
Datum: 24.03.2015 |
Verantwortlich die Bearbeitung des Dokumentes |
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Freigabe durch (Dokumentenowner): Head of Safety / Jochen Tellner |
Datum: 08.03.2018 |
Verantwortlich für Verantwortlich für die Erreichung der genannten Zielsetzung, die Umsetzbarkeit der Regelungen und der Übereinstimmung mit den Vorgaben. |