Arbeitssicherheitsanalyse / Gefährdungsermittlung

Verfahrensweise

Folgende Prinzipien, sind stets zu beachten:

 

 

  1. Der Umfang Ihrer Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Berücksichtigen Sie alle voraussehbaren Arbeitsabläufe, z.B. gehören dazu auch Ereignisse und Aufgaben, die außerhalb der "normalen" Betriebsbedingungen stattfinden, wie zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten, In- und Außerbetriebnahmen, Vorgehen bei Betriebsstörungen, das Reinigen, oder Nebentätigkeiten wie die Abfallbeseitigung.
  2. Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Bei gleichartigen Betriebsstätten, gleichen Arbeitsverfahren und gleichen Arbeitsplätzen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
  3. Die Gefährdungsbeurteilung soll in 2 Schritten durchgeführt werden. Der erste Schritt wird durch den verantwortlichen Vorgesetzten durchgeführt. Schritt 2 beinhaltet die Beurteilung durch die FASi.
  4. Safety stellt den Niederlassungen "Muster-Gefährdungsbeurteilungen" zur Verfügung, die diese dann individuell übernehmen/anpassen können. Die FASi unterstützt die verantwortlichen Vorgesetzten bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Arbeitssicherheitsanalyse / Gefährdungsermittlung MA


Ermittlung / Festlegung der Anzahl der SiB, EH, BsH und weitere Grundsätze der Prävention


Standard Arbeitssicherheitsanalyse / Gefährdungsbeurteilung


Ergänzung Standard Arbeitssicherheitsanalyse / Gefährdungsbeurteilung


Standard - Gefährdungsbeurteilung-


 

Lenkungshinweis:

 

Boardmitglieder, NLL, SHEQ-B, Safety

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(Funktion, Unterschrift, Datum)

 

 

 

Inhalt

 

1       Ziel und Zweck.................................................................................................................................. 1

 

2       Anwendungsbereich.......................................................................................................................... 2

 

3       Verantwortlichkeiten........................................................................................................................... 2

 

4       Definitionen und Abkürzungen............................................................................................................ 2

 

5       Referenzdokumente........................................................................................................................... 2

 

6       Verfahrensweise................................................................................................................................ 2

 

6.1   Vorgehensschritte..................................................................................................................... 2

 

6.2   Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen.................................................................... 2

 

6.3   Verknüpfung mit OMS-Work Instructions.................................................................................... 3

 

6.4   Grundsätze Prävention.............................................................................................................. 3

 

6.5   Übersicht der GefB................................................................................................................... 4

 

6.6   Maßnahmen aus der GefB......................................................................................................... 5

 

6.7   Dokumentation......................................................................................................................... 5

 

7       Flussdiagramm................................................................................................................................. 5

 

8       Freigabe, Genehmigung und Änderungshistorie für das Dokument....................................................... 5

 

 

 

1     Ziel und Zweck

 

Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen die Gefährdungen der Arbeitsprozesse und der Arbeitsmittel ermittelt und beurteilt werden sowie die daraus sich ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden (ArbSchG, § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).

 

 

 

Eine Gefährdungsbeurteilung ist grundsätzlich für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Bei gleichartigen Betriebsstätten, gleichen Arbeitsverfahren und gleichen Arbeitsplätzen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Dabei sind u.a. Gefährdungen zu berücksichtigen, die durch

 

    • die Arbeitsumgebung
    • Arbeitsmittel
    • Psychische Belastungen
    • Wechselwirkungen von Arbeitsmitteln untereinander oder mit Arbeitsgegenständen oder Gefahrstoffen hervorgerufen werden. 

 

 

 

Die Einheitlichkeit der Gefährdungsbeurteilung bei DSC und die Übereinstimmung mit dem Standard ist durch die Verwendung der Formblätter (siehe Pkt. Dokumentation) sichergestellt.

 

2     Anwendungsbereich

 

Der Anwendungsbereich umfasst alle DCS G&A Units

 

3     Verantwortlichkeiten

 

Der NL-Leiter, bzw. Leiter einer OrgE ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen in den Niederlassungen, in der OrgE verantwortlich.

 

 

 

Der Vorgesetze hat:

 

    • die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen
    • festzustellen, welche Maßnahmen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erforderlich sind. (Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend)
    • die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen sicherzustellen
    • die Aufzeichnungen zur Gefährdungsbeurteilungen zu verwahren und aktuell zu halten

 

 

 

Durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) erfolgt die Beratung /Unterstützung des Vorgesetzten.

 

 

 

4     Definitionen und Abkürzungen

 

BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung

 

FASi = Sicherheitsfachkraft

 

GefB = Gefährdungsbeurteilung

 

Maqsima = DSC-Tool zum Management der Betreiberpflichten

 

OMS = Operations Management System

 

5     Referenzdokumente

 

 D004FOGefbeurtlg.xls

 

6     Verfahrensweise

 

6.1          Vorgehensschritte

 

Die Gefährdungsbeurteilung wird in 2 Schritten durchgeführt.

 

 

 

    1. Die Ermittlung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschritt, Gefährdung, Arbeitsmittel, Risiko) durch den verantwortlichen Vorgesetzten unter Einbeziehung der Mitarbeiter
    1. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Risikowahrscheinlichkeit, Eintrittsschwere) durch die FASi

 

 

 

Safety stellt Musterbeispiele für Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung, die diese dann individuell übernehmen/anpassen können. Die FASi unterstützt die verantwortlichen Vorgesetzten bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

 

Beispiel Gefährdungsbeurteilung siehe Intranet unter Aufzeichnungen der NL

 

6.2          Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen

 

Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen:

 

    • als Erstbeurteilung an bestehenden/neuen Arbeitsplätzen
    • bei Änderungen von Vorschriften, Gesetzen oder wenn sich der Stand der Technik ändert
    • bei jeder Änderung, die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beeinflussen kann, z.B. bei
    • Nutzung neu bereitgestellter Arbeitsmittel, Maschinen und Produktionsausrüstungen
    • Änderung von Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisationen und Tätigkeitsabläufen
    • Einsatz anderer Arbeitsstoffe
    • nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen, einschließlich psychischer Belastungen
    • nach Beinaheunfällen sowie anderen die Sicherheit und Gesundheit beeinflussenden Ereignissen

 

           

 

 

 

Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten. Berücksichtigen Sie alle voraussehbaren Arbeitsabläufe, z.B. gehören dazu auch Ereignisse und Aufgaben, die außerhalb der "normalen" Betriebsbedingungen stattfinden, wie zum Beispiel Instandhaltungsarbeiten, In- und Außerbetriebnahmen, Vorgehen bei Betriebsstörungen, das Reinigen, oder Nebentätigkeiten wie die Abfallbeseitigung. Im Rahmen vom Fremdfirmeneinsatz (Auftragnehmende Firmen).

 

 

 

Bei den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zur Minimierung der ermittelten Gefährdungen

 

ist eine Rangfolge einzuhalten.

 

Die Grundregel dafür lautet, entsprechende Gefährdungen zunächst durch technische Maßnahmen zu minimieren. Erst wenn dies nicht möglich ist, sind organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen.

 

 

 

Nach  § 4 Arbeitsschutzgesetz gilt das sog. TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich):

 

„Gefahren sind direkt an der Quelle, d.h. mit technischen Maßnahmen (T) zu entschärfen (zu minimieren).

 

Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische (O) und schließlich personen-bezogene (P) Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – hinzukommen“.

 

 

 

Diese Rangfolge wird wie folgt angewandt:

 

 

 

      1. Vermeidung der Gefährdung
      1. Verbleibende Gefährdung möglichst gering halten
      1. Schutz vor Gefährdung durch Einsatz technischer Maßnahmen
      1. Personen aus dem Gefahrenbereich fernhalten
      1. Schulen und Unterweisen
      1. Schutz vor Gefährdungen durch Einsatz persönlicher Schutzausrüstung.

 

 

 

Die ermittelten Gefährdungen unterliegen einer durchzuführenden Risikoeinschätzung, die im Ergebnis zu einer Risikobewertung führen. Kommt die Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass das bestehende Risiko nicht akzeptiert werden kann, muss die Gefährdung durch Maßnahmen vermindert werden, diese sind in den Tabellenblättern: Maßnahmen / Maßnahmenübersicht zu dokumentieren.

 

6.3          Verknüpfung mit OMS-Work Instructions

 

Für Niederlassungen und Bereiche, in denen bereits OMS-Work Instructions erstellt wurden, soll in der Gefährdungsbeurteilung eine Verknüpfung und Verlinkung zu diesen erfolgen. Zu beachten ist dabei, dass OMS nur in den Warehouse-Bereichen der Niederlassungen eingeführt wird.
Je nach Gliederung der Gefährdungsbeurteilung sind in den Tabellenblättern „Standard GefB“  in den hinteren Spalten die entsprechenden OMS-Work Instructions einzutragen sowie zu verlinken und mit Kreuz „x“ den Arbeitsschritten zuzuordnen.

 

6.4          Grundsätze Prävention

 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß neuer DGUV-Vorschrift 1 auch die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu dokumentieren.
Die DGUV-Vorschrift 1 legt die Vorgaben für die Aktualisierung der Anzahl unter
den folgenden Gegebenheiten fest:

 

    • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
    • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
    • Anzahl der Beschäftigten.

 

Die Aktualisierung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten wird bei der DSC G&A in der Gefährdungsbeurteilung, Register: Grundsätze Prävention aktualisiert und dokumentiert.
Zu den 5 o.g. Kriterien gibt es im Formblatt zur Gefährdungsbeurteilung weitere Erläuterungen.

 

 

 

In diesem Tabellenblatt der GefB werden außerdem: Anzahl Ersthelfer und Brandschutzbeauftragter ermittelt und dokumentiert.

 

 

 

Mutterschutzgesetz 2018

 

In diesem Tabellenblatt wird auch die Umsetzung der Aktualisierung des Mutterschutzgesetzes dokumentiert.

 

 

 

Beurteilung Phase 1:

 

Bis zum 01.01.2019 sind alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten entsprechend dem MuSchG zu überarbeiten und die neu eingepflegte Gefährdung  Nr. 17  nach MuSchG (siehe Grundsätze Prävention) zu bewerten:

 

Nein  -  keine Gefährdungen vorhanden, somit keine Maßnahmen erforderlich

 

Ja      -  Maßnahmen sind erforderlich, Phase 2 à Punkt 1 bis 3  sind anzuwenden.

 

 

 

Bewertungskriterien der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung (neu ab 01.01.2018 unabhängig davon, ob derzeit ein Mann oder Frau die Tätigkeit ausübt und/oder eine werdende Mutter beschäftigt ist) sind:

 

 

 

  • Nachtarbeit

  • Ruhezeiten

  • Sonn- und Feiertagsarbeit

  • Alleinarbeit

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

  • Physikalische Einwirkungen ( Lärm, Vibration, Strahlungen, …)

  • Arbeitsumgebungen ( Heben und Tragen, Lasthandhabung, beugen, strecken, ausrutschen,….)

     

     

    Beurteilung Phase 2:

    Anlassunabhängige…….

    Persönliche Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, für den der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert wurde ist immer erforderlich.

     

    Festlegung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen ist erforderlich, wenn in  Phase 1 mit ja bewertet wurde:

     

    1. Umgestaltung des ArbPl

    2. Umsetzung auf geeigneten Platz

    3. ggf. Beschäftigungsverbot

     

    Beteiligung bei der Beurteilung von der betroffenen Beschäftigten ( neu: dieses ist Pflicht!!),

     Betriebsarzt, FASi, Betriebsrat und  Meldung an örtliche Behörde (mit der Vorlage von der örtlichen Behörde).

    Information der Beschäftigten in den entsprechenden Arbeitsbereichen ist auch eine neue gesetzliche Forderung aus dem MuSchG.

 

6.5          Übersicht der GefB

 

In der Vorlage GefBeurt.xlsx ist ein Tabellenblatt: „Übersicht“  auszufüllen/ zu aktualisieren, in dieser Übersicht werden alle Arbeitsplätze, die in dieser GefB behandelt werden aufgelistet.

 

6.6          Maßnahmen aus der GefB

 

In der Vorlage GefBeurt.xlsx ist ein Tabellenblatt: „MaßnahmenÜbersicht“ zu erstellen und zu aktualisieren, in diesem Tabellenblatt sollen alle Maßnahmen für alle Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche, entsprechend der Übersicht, aufgeführt und aktualisiert werden.

 

 

 

Optional kann zu jedem der Tabellenblätter:  „Standard Gefb“ und „Ergänzung Gefb“ noch ein Tabellenblatt: „Maßnahmen Gefb“ erstellt und aktualisiert werden, die Eintragungen dieses Tabellenblattes sind in den Tabellenblättern:  „MaßnahmenÜbersicht“ mit dem Vermerk auf den entsprechenden Arbeitsplatz zusammenzufassen.

 

6.7          Dokumentation

 

Das Ergebnis der Gefährdungsermittlung (ausgefülltes Formblatt: D004FOGefbeurtlg.xls) wird unter Aufzeichnungen der NL ins Intranet hochgeladen bzw. "Neue NLen" auf/in Laufwerk "S" abgelegt.

 

In Maqsima wird der Termin für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.

 

7     Flussdiagramm

 

 

 

 

 

8     Freigabe, Genehmigung und Änderungshistorie für das Dokument

 

Aktualisierung/neue Ausgabe 4: Horst Richter, Olaf Panke, Ottmar Stratmann

Datum: 07.03.2018

Erstellt durch: Manager Safety / Ottmar Stratmann & Olaf Panke

Datum: 24.03.2015

Verantwortlich die Bearbeitung des Dokumentes

Freigabe durch (Dokumentenowner): Head of Safety / Jochen Tellner

Datum: 08.03.2018

Verantwortlich für Verantwortlich für die Erreichung der genannten Zielsetzung, die Umsetzbarkeit der Regelungen und der Übereinstimmung mit den Vorgaben.