Sicherheitsmanagementsystem (SMS)

 

Alle Betriebsbereiche, die unter die Störfall-Verordnung fallen, müssen über ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) verfügen. Die Verpflichtung hierzu findet sich im § 8 der Störfallverordnung und im Anhang III der Störfall-Verordnung werden die Grundsätze für ein SMS genannt.

Betriebsbereiche der oberen Klasse müssen in ihrem Sicherheitsbericht darlegen, dass ein SMS in ihrem Betriebsbereich vorhanden ist.

Explizit angesprochen wird das Sicherheitsmanagementsystem in der Störfall-Verordnung in den Paragrafen und Anhängen

  • § 8    Konzept zur Verhinderung von Störfällen,
  • § 9    Sicherheitsbericht,
  • § 16  Überwachungssystem,
  • § 21  Ordnungswidrigkeiten,
  • Anhang II  „Mindestangaben im Sicherheitsbericht“,
  • Anhang III „Sicherheitsmanagementsystem“.

Ein SMS nach Störfall-Verordnung entspricht in seinen grundlegenden Anforderungen den generellen Anforderungen an Managementsysteme. D.h. es muss über einen prozessorientierten Ansatz, eine Struktur der Regelungen und Dokumentation und über Überprüfungszyklen, die kontinuierliche Verbesserungs- und Anpassungsprozesse gewährleisten, verfügen.